Leistungen

Pflegeversicherungsleistungen

Die Pflegeversicherung übernimmt im Rahmen des SGB XI Leistungen der häuslichen Pflege:

- Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungszubereitung
- Wohnungsreinigung
- Einkaufen
- Wäschepflege

Die Pflegekasse übernimmt monatliche Kosten im Rahmen der Pflegestufe I, II, III und IIIH

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung:

- Urlaubspflege, falls Ihre private Pflegeperson verreist oder erkrankt ist. Ulaubspflege wird bis 28 Tage bis 1510 € gewährt
- Pflegeeinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI 1/2 oder 1/4-jährliche Beratung für Empfänger von Pflegegeld

Bezirksamtleistungen

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilfe zur Pflege gemäß §68/69 BSGH beim zuständigen Bezirksamt zu stellen.

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in einem persönlichen Gespräch kostenlos über Ihre Leistungsansprüche und übernehmen die weiteren Formalitäten.

Ergänzende Angebote

Wir beraten Sie, gerne auch zu Hause und vermitteln Ihnen auf Wunsch:

- Pflegehilfsmittel
- Fahrbarer Mittagstisch
- Hausnotrufsystem
- Schwerbehindertenausweis / Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Begleit- und Besuchsdienste
- Medizinische Fußpflege
- Fenster putzen
- Friseur
u.v.m